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Bauordnungsamt

Herzlich Willkommen im Bauordnungsamt

Das Bauordnungsamt des Landkreises Schaumburg bietet Unterstützung auf dem Weg durch die Regelwerke des

  • Bau- und
  • Denkmal- sowie des
  • Immissionsschutzrechts.


Die Mitarbeitenden sorgen dafür, dass

  • das öffentliche Baurecht und
  • die Vorschriften des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes sowie
  • das Bundes-Immissionsschutzgesetzes mit den entsprechenden Verordnungen

eingehalten werden und helfen dabei, dass Sie sich im Dickicht der vielen gesetzlichen Regelungen zurechtfinden.


Als Fachleute einer Bauaufsichtsbehörde beraten wir gern in allen Belangen dieser Rechtsvorschriften. Es werden Bauanträge geprüft und bearbeitet, Baugenehmigungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen erteilt, Bauvoranfragen beantwortet, Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen vom öffentlichen Baurecht bewertet und Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange abgegeben. Die Aufgabe der Mitarbeitenden ist es aber auch, sich um baurechtswidrige Zustände wie etwa illegale Bauten oder Nutzungen und Abweichungen von Genehmigungen zu kümmern.


Falls Sie als Eigentümer oder Besitzer Zweifel daran haben, ob ihr Gebäude ein Baudenkmal sein könnte, wenden Sie sich bitte an unsere Fachleute. Hier erhalten Sie Auskünfte zum Denkmalverzeichnis, auch beraten wir Sie gern, wenn Sie Maßnahmen an einem Kulturdenkmal vornehmen wollen. Dieses beinhaltet sowohl die Auswahl der Materialien, als auch die Frage der Genehmigungspflicht und der Förderungsmöglichkeiten.


Aus den nachfolgend aufgeführten Erläuterungen ergeben sich für Sie Hinweise zur Zuständigkeit der Behörden:
Außer dem Bauordnungsamt bei der Gebietskörperschaft des Landkreises Schaumburg haben ebenso die Städte Bückeburg, Rinteln und Stadthagen eigene Bauaufsichtsbehörden und Denkmalschutzbehörden, die für die Stadtgebiete in eigener Zuständigkeit arbeiten.